Brandschutztüren

Symbol BrandschutztürenBrandschutztüren, auch Feuer- und Rauchschutztüren, sind dazu bestimmt, Öffnungen in raumabschließenden Wänden zu verschließen, um den Durchtritt von Rauch bzw. eines Feuers zu verhindern.

 

Rauchschutztüren (DIN 18095 Teile 1 und 2)

Rauchschutztüren bedürfen eines Prüfzeugnisses, welches nach dem erbrachten Eignungsnachweis durch das jeweilige Materialprüfungsamt erstellt wird.

Feuereinwirkung: keine unmittelbare Einwirkung eines Vollbrandes

Gemäß DIN 18095 dürfen nur Türschließer mit hydraulischer Dämpfung nach EN 1154 A verwendet werden.

 

Feuerschutzabschlüsse (DIN 18082, Norm für einflügelige Stahltüren T-30)

Rauchschutztüren sind bzgl. Änderungen und Modifikationen Feuerschutztüren gleichzusetzen jedoch findet die DIBt- Mitteilung („Änderung bei Feuerschutzabschlüssen“ hier keine Anwendung).

Feuerschutztüren bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIN 4102) des DIBt-Berlin bzw. entsprechen der DIN 18082.

Feuereinwirkung: einseitig vollentwickelter Brand

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • selbsttätig schließbar
  • ausreichend feuerwiderstandsfähig (mindestens 30 Min.)
  • mechanisch ausreichend widerstandsfähig (z.B. Beschläge für gewisse Anzahl von Lastspielen)

Anbringen eines Kennzeichnungsfeldes:

  • Tür mit DIN und T (Feuerwiderstandsklasse)-Angabe
  • Name des Herstellers mit Herstellerkennzeichen
  • Überwachungszeichen „Ü“
  • Herstellungsjahr

Für jede Rauch- und Feuerschutztür muss ein Eignungsnachweis/Zulassung gemäß „bauaufsichtlicher Zulassung“ (auf Kennzeichnungsfeld und Prüfzeugnis) nachgewiesen werden.