Einbruchmeldeanlagen

Symbol EinbruchmeldetechnikZusätzlich zu mechanischen Sicherungen eingebaute Einbruchmeldeanlagen (EMA) bieten besonderen Schutz. Durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht.

Die Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW) hat in einer Mitteilung nochmals darauf hingewiesen, daß mangelhafte Sicherungseinrichtungen keine präventive Wirkung haben.

Bei der Analyse entsprechender Polizeiberichte zeigt sich immer wieder, daß es Tätern i.d.R. nur dann gelingt, sicherungstechnische Einrichtungen zu überwinden, wenn diese grundlegende Mängel aufweisen.

Vielfach ist die eigentliche Ursache darin zu sehen, daß die Opfer nicht bereit waren, in qualifizierte Sicherungstechnik zu investieren. In dieser Situation fällt man dann häufig auf unseriöse Geschäftemacher herein. Diese legen Billigstangebote vor, bei denen die Schutzwirkung gering, ggf. überhaupt nicht vorhanden ist.

 

Eine fachlich qualifizierte Einbruchmeldeanlage setzt ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept für den konkreten Einzelfall voraus.

Hierzu gehören folgende Maßnahmen:

  • genaue Analyse der örtlichen Gegebenheiten
  • Planung/Projektierung der Anlage
  • intensive Abstimmung des Konzepts mit dem Kunden
  • Installation der Anlage
  • Probebetrieb und Abnahme
  • Übergabe mit Einweisung
  • Dokumentation/Installationsprotokoll
  • Instandhaltung

 

Instandhaltung von Sicherungsanlagen: Die Notwendigkeit zur Pflege

Sicherungsanlagen, z.B. Einbruch- oder Brandmeldeanlagen, sind hochwertige elektronische Systeme zum Schutz von Leben und Sachwerten. An diesen Anlagen können jedoch im Laufe der Zeit durch Umwelteinflüsse, Nutzungsänderungen des Gebäudes, versehentliche Beschädigungen o.Ä., Störungen oder Leistungseinschränkungen auftreten, die durch Instandhaltungsmaßnahmen behoben werden müssen.

 

Störungen

Im Gegensatz zu anderen technischen Geräten, z.B. einem Fernseher, ist eine Störung an Sicherungsanlagen unter Umständen nicht direkt festzustellen, denn eine Einbruchmeldeanlage soll ja grundsätzlich schweigen und nur im Bedarfsfall Alarm auslösen.

 

Falschalarme

Wichtig ist auch die Vermeidung von Falschalarmen. Dies ist ein Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt, z.B. eine versehentliche Alarmauslösung. Durch mehrere tausend Falschalarme pro Jahr wird die Polizei in unzumutbarer Weise belastet. Zur Reduzierung dieser Belastung müssen die Betreiber von Alarmanlagen bei sogenannten Falschalarmen, zu denen die Polizei gerufen wird, i.d.R. eine Gebühr zwischen ca. 80,-- und 150,-- Euro zahlen. Bei mehrmaligem Falschalarm droht darüber hinaus die behördliche Stilllegung der Anlage.