Brandmeldeanlagen

Symbol BrandmeldeanlagenBrandmeldeanlagen nach DIN 14675: Nur qualifizierte Unternehmen dürfen planen, installieren und instandhalten.

Auch nach der Veröffentlichung der DIN 14675 Änderung A1 im Dezember 2006 dürfen Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von Fachfirmen gemäß DIN 14675 geplant, installiert und instand gehalten werden. Betroffen hiervon sind sowohl Fachplaner als auch Facherrichter.

Die DIN 14675 beschreibt Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen unterbesonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Von besonderer Relevanz sind die Anforderungen an die Fachkompetenz der beteiligten Fachfirmen. Die einzelnen, in der Norm dargestellten Phasen

  • Planung/Projektierung,
  • Montage,
  • Inbetriebsetzung,
  • Abnahme und
  • Instandhaltungen von BMA

dürfen gemäß Definition 3.7 der DIN 14675 nur von Fachfirmen durchgeführt werden, deren Kompetenz nachgewiesen ist. Die Fachkompetenz ist insbesondere dann nachgewiesen, wenn sie durch eine dafür akkreditierte Stelle zertifiziert worden ist.

 

Die DIN 14675 wurde vom Arbeitssausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" unter maßgeblicher Beteiligung von Vertretern der Feuerwehren erstellt.

Eine konkrete Verbindlichkeit der Anwendung der DIN 14675 im Zusammenhang mit Brandmeldeanlagen ergibt sich insbesondere unter folgenden Aspekten: die DIN 14675 hat aufgrund ihres Zustandeskommens für sich die Vermutungswirkung, den "Stand der Technik" zu repräsentieren und kann bei Schadensfällen durch Sachverständige vor Gericht als Basis zugrunde gelegt werden, die DIN 14675 gilt bei bauaufsichtlichen Anforderungen bzw. Ausschreibungen, in denen auf die Norm verwiesen wird, die wesentlichen Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, werden durch die normativen Festlegungen der DIN 14675 einheitlich ersetzt werden.

Damit ergibt sich die dringende Notwendigkeit, die DIN 14675 (inkl. Änderung A1) mit den erwähnten Anforderungen (insbesondere der erforderlichen Zertifizierung von Firmen) als normative Basis für den Bereich Brandmeldeanlagen zugrunde zu legen. Daher weisen wir mit allem Nachdruck darauf hin, dass auf die normgerechte Umsetzung der Brandmeldeanlagen zu achten ist, um Falschalarme und Störungen an den Anlagen zu minimieren.

Zum Schutz von Leben und Sachwerten ist dafür Sorge zu tragen, dass sichere und qualifizierte Anlagen gemäß DIN 14675 gebaut und betrieben werden.

Vorschriften

  • Landesbauordnung
  • DIN 14675 Brandmeldeanlagen- Aufbau und Betrieb
  • DIN VDE 0833 T2 mit umfangreichen Verweisen auf weitere Normen
  • VdS2095: 2001-03 (05) VdS-Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen